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BBK 8/2001 S. 4106
Kein Vorsteuerabzug bei falschen Lieferantenangaben
Gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 16/01, EFG 2001 S. 395) schließt die Verwendung von falschen Anschriften („Deckadressen„) den Vorsteuerabzug auch bei Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers aus.