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BBK 7/2001 S. 4101

Nullregelung bei Streit um Scheinunternehmen

Hat der Unternehmer laut Rechnung Bauleistungen von einem bestimmten ausländischen Leistungserbringer bezogen und die hierauf entfallende Umsatzsteuer einbehalten und an das FA abgeführt oder — was diesem wirtschaftlich gleichsteht — von vornherein auf den Vorsteuerabzug verzichtet durch Vereinbarung der „Nullregelung„, so ist gem. nrkr. (BFH-Az.: V B 198/00, EFG 2001 S. 320) ernstlich zweifelhaft, ob das FA einen Haftungsbescheid erlassen darf, wenn möglicherweise oder tatsächlich die Leistung durch unbekannte Hintermänner erbracht worden ist, weil in diesen Fällen — anders als bei einem inländischen Leistungsbezug — das umsatzsteuerliche Gleichgewicht zwischen Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.

[Zi]