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BBK 6/2001 S. 4098

Aufforderung zur Vorlage von Rechnungen

Ungewisse Vorsteuerbeträge sind gem. (BFH/NV 2000 S. 1373) grundsätzlich durch Vorlage von Rechnungen nachzuweisen. Die Kopie eines Vorsteuerkontos ersetze den Nachweis bisher ungeklärter Vorsteuerbeträge nicht.

[KA]