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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur„
Der Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur„ hat am den Teil II des 29. sowie des 30. Rahmenplans „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung„ neu beschlossen. Die Regelungen wurden im BAnz 2001 S. 2549 bzw. 2553 bekannt gegeben.