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BBK 5/2001 S. 4095

Abschreibung des Geschäftswerts einer Apotheke

Bei Eröffnung einer Apotheke unweit des alten Standorts unter Verwendung der vorhandenen Warenvorräte und Fortführung der Krankenhausversorgung liegen gem. rkr. (EFG 2001 S. 129) keine Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung des im Kaufvertrag mit der Treuhandanstalt ausgewiesenen Geschäftswerts auf Null vor.

[KA]