Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsaufgabe durch Umbau eines betrieblichen Gebäudes?
Hat der Landwirt bei der Verpachtung seines Betriebs nicht die Betriebsaufgabe erklärt, sondern das Betriebsvermögen mit der Folge fortgeführt, dass die im verpachteten Betrieb vorhandenen stillen Reserven nicht aufgedeckt wurden, so führt der spätere Umbau eines betriebl. Gebäudes auf dem Hofgrundstück ohne ausdrückliche Erklärung des Landwirts gem. , n. v., weder zur Entnahme des Grundstücks noch zur Betriebsaufgabe.