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BBK 4/2001 S. 4090

Liebhaberei bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

Ob Verluste aus dem Verkauf von Strom, der durch eine auf dem eigenen Einfamilienhaus errichtete Photovoltaikanlage erzeugt wird, nicht im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen sind, hängt gem. (BFH/NV 2001 S. 158) von einer Überschusserzielungsabsicht des Stpfl. ab; auf einen ggf. zu erzielenden Aufgabegewinn komme es insoweit nicht an.

[KA]