Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 4/2001 S. 4090

Auflösung eines Rechnungsabgrenzungspostens bei Erbbauzins

Der wegen vorausgezahlten Erbbauzinses zu bildende passive RAP ist gem. rkr. (EFG 2001 S. 38) vom Erbbaurechtsverpflichteten linear aufzulösen.

[KA]