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BBK 4/2001 S. 4090

Maßgeblicher Dienstbeginn bei Bildung einer Pensionsrückstellung

Bei der Bildung einer Pensionsrückstellung ist gem. (BFH/NV 2001 S. 154) regelmäßig auch dann auf den tatsächlichen — und nicht auf einen fiktiven früheren — Dienstbeginn abzustellen, wenn der Pensionsberechtigte bereits in einem Dienstverhältnis zu dem Stpfl. gestanden hatte, wenn dieses Dienstverhältnis jedoch endgültig beendet worden ist, wenn aus ihm keine unverfallbaren Anwartschaften erwachsen sind und wenn sich die Beteiligten über die Zurechnung der Vordienstzeiten nicht vertraglich vereinbart haben.

[Zi]