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BBK 4/2001 S. 4089

Späneofen einer Tischlerei als Betriebsvorrichtung?

Der Späneofen einer Tischlerei, der neben der Abfallbeseitigung der Erzeugung von Wärme für das Betriebsgebäude dient, stellt gem. grundsätzlich keine Betriebsvorrichtung dar, für die der Stpfl. eine InvZul beanspruchen kann.

[HI]