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Kreditinstitut; Neuregelung der Teilwertabschreibung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Zur Anwendung des (BBK F. 13 S. 4277; dort mit Druckfehler datiert v. ) im Kreditgewerbe und in der Versicherungswirtschaft hat die wie folgt Stellung genommen: Die in den Teilziffern 23 ff. des aufgestellten Grundsätze für Teilwertabschreibungen bei WG des Umlaufvermögens gelten auch für Forderungen und Wertpapiere von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die gem. § 340e Abs. 1 HGB bzw. § 341b Abs. 1 und 2 HGB nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen zu bewerten sind. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass für WG, die im Erstjahr der Anwendung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG angeschafft oder hergestellt werden, keine Wertaufholungsrücklage gebildet werden darf. Für die Beant...