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Personengesellschaft; Beurteilung der Mitunternehmern gehörenden Anteile
Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen PersGes gehören nicht nur die WG des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden WG, die unmittelbar dem Betrieb der PersGes (Sonder-Betriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an der PersGes (Sonder-Betriebsvermögen II) dienen oder zu dienen bestimmt sind. Zum Sonder-Betriebsvermögen II zählt bei einem Kommanditisten einer GmbH Co. KG grundsätzlich auch sein Anteil an der Komplementär-GmbH, weil dieser Anteil es dem Kommanditisten ermöglicht,
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über seine Stellung in der Komplementär-GmbH Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH Co. KG auszuüben. Zu den im Einzelfall zu treffenden Unterscheidungen hat die II 21 Stellung ...