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Inkrafttreten der Wirtschaftsprüfernovelle
Am 1. 1. 2001 ist die Novelle zur Wirtschaftsprüferordnung in Kraft getreten, die eine externe Qualitätskontrolle (Peer Review) für WP und vBP vorschreibt. Wer Pflichtprüfungen durchführt, muss sich künftig alle drei Jahre durch einen unabhängigen Berufskollegen prüfen lassen. Gegenstand der Prüfung sind die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen der jeweiligen Praxis und ihre Umsetzung bei einzelnen Aufträgen. Eine Wiederholung von Jahresabschlussprüfungen findet aber nicht statt. Das Gesetz sieht zudem angesichts bestehender Nachwuchsschwierigkeiten in der Branche eine Absenkung der Ausbildungsdauer um ein Jahr auf das international übliche Maß vor. Universitätsabsolventen können sich künftig nach drei statt bisher vier Jahren praktischer Tätigkeit zum WP-Examen melden. Ferner werden die Möglichkeiten der Zusamm...