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BBK 2/2001 S. 4084
Kosten für die Errichtung eines Testaments keine Betriebsausgaben
Notarkosten für die Errichtung eines Testaments sind gem. rkr. (EFG 2000 S. 1372) auch dann keine Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem Mitunternehmeranteil besteht.