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BBK 2/2001 S. 4081

Tankstellenüberdachung als Gebäude (§ 2 Satz 1 InvZulVO)

Eine Tankstellenüberdachung mit einer Fläche von mehr als 400 qm ist gem. bewertungsrechtlich und damit auch investitionszulagenrechtlich als Gebäude und nicht als bewegliches WG zu beurteilen.

[HI]