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BBK 1/2001 S. 4079

Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

(1) Gem. (BFH/NV 2000 S. 1094) ist eine generelle Festlegung des Zeitraums zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf eine bestimmte Dauer nicht möglich. (2) Die Vercharterung zweier Jachten begründet gem. (BFH/NV 2000 S. 1333) im Regelfall keinen Gewerbebetrieb, sondern ist Vermögensverwaltung. Die Feststellung des FG, der Kläger habe als passionierter Wassersportler zwei Segeljachten aus im Bereich der persönlichen Lebensführung liegenden privaten Motiven unterhalten, sei das Ergebnis einer tatrichterlichen Beweiswürdigung.

[KA]