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BBK 1/2001 S. 4078
Rückstellungen für Beihilfegewährungen
Die Verpflichtung zur Beihilfeleistung ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 71/00, EFG 2000 S. 1306) den ungewissen Verbindlichkeiten zuzurechnen und deshalb rückstellungsfähig und -pflichtig.