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BBK 9/2003 S. 4304

Personengesellschaft | bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene

Mit Urteil vom  - VIII R 42/96 (BFH/NV 1998 S. 783) hat der BFH entgegen der Auffassung in dem entschieden, dass eine bis einschließlich in den Steuerbilanzen einer PersGes gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht gewinnerhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum nicht gefordert werden kann. Soweit Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind, die dem Sachverhalt im Urteil vom entsprechen, bestehen keine Bedenken, diese Verfahren i. S. der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen (  S 2241 - 216 - StH 221/S 2241 - 183 - StO 221 ).

[mn]