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GmbH | Angemessenheit der Bezüge bei Mehrfachgeschäftsführung
Erbringen die zum Einsatz ihrer ganzen Arbeitskraft verpflichteten Ges.-Gf. einer GmbH infolge der Übernahme zusätzlicher Geschäftsführungsaufgaben bei Schwestergesellschaften ihre geschuldete Arbeitsleistung nur noch in vermindertem Umfang, so sind gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 17/03, EFG 2003 S. 488) ihre von der GmbH in unveränderter Höhe bezogenen Vergütungen im Umfang der gebotenen Gehaltsanpassung als vGA zu behandeln. Von einer derartigen Reduzierung der geschuldeten Arbeitsleistung könne ausgegangen werden, wenn anlässlich der Übernahme der zusätzlichen Tätigkeiten der Geschäftsführungsbereich personell verstärkt wird.