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BBK 9/2003 S. 4303
Nachträgliche Erhöhung einer Ansparrücklage
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 440) ist die nachträgliche Erhöhung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 EStG für eine Investition, die objektiv möglich und (noch) durchführbar ist, kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO).