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Abrisskosten als Anschaffungskosten des Grund und Bodens
Ein ohne Verwendungsmöglichkeit erworbenes Gebäude ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 1/03, EFG 2003 S. 439) wirtschaftlich verbraucht. Die Abrisskosten sind außerdem bei Errichtung des Neubaus an anderer Stelle den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzuordnen (§ 255 Abs. 1 HGB; § 6 EStG).
BBK F. 30 S. 1211