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Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG bei vorheriger Selbstnutzung eines hergestellten Gebäudes
Zum (BStBl 2000 II S. 478), das in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist, hat die II 24 bezüglich der zeitanteiligen Kürzung der Sonderabschreibungen wie folgt Stellung genommen: § 4 Abs. 1 Satz 2 FördG räumt dem Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht ein, in welchem Jahr er die Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen möchte. Eine Mehrfachförderung durch die Berücksichtigung einer Steuerbegünstigung für selbstbenutztes Wohneigentum und der Sonderabschreibungen nach §§ 3 und 4 FördG kann daher nur dadurch vermieden werden, dass die Sonderabschreibungen lediglich zeitanteilig gewährt werden. Für jedes Jahr des Förderzeitraums, in dem der Stpfl. eine Steuerbegünstigung für selbstgenutztes Wohneigentum in Anspruch nimmt, ist die Gesamth...