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Abgrenzung Pkw – Lkw
Ein Kraftwagen, der nach seiner ursprünglichen Konzeption zur Personenbeförderung bestimmt und geeignet ist, ist gem. (BFH/NV 2003 S. 509) als Pkw von der InvZul ausgeschlossen, auch wenn er aufgrund der herausnehmbaren rückwärtigen Sitzbänke ebenso zum Transport von Gütern verwendbar ist und tatsächlich dazu benutzt wird (§ 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1996).