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BBK 8/2003 S. 4300

GmbH & Co. KG | Konzessionsabgabe als Betriebsausgabe

Mit Vfg. vom  -  S 2744 - 6 - StH 231/S 2744 - 5 - StO 214 hat die OFD Hannover wie folgt Stellung genommen: Ist eine Kommune selbst Mitunternehmerin einer Versorgungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und leistet die KG an die Kommune Zahlungen für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom, Gas, Wasser und Wärme im Gemeindegebiet mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen (Konzessionsabgabe), so sind diese Zahlungen im Rahmen des (BStBl I S. 209) eine abziehbare Betriebsausgabe. Die Nutzungsüberlassung ist Ausfluss des öffentlichen Eigentums an den Verkehrswegen und kann folglich nicht zu Sonderbetriebsvermögen und Sonderbetrieb...