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BBK 8/2003 S. 4298
Kosten für Erststudium stets Ausbildungskosten
Aus Gründen der Gerechtigkeit und Praktikabilität sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 52/02, EFG 2003 S. 152) Aufwendungen für ein Erststudium immer als Ausbildungskosten und nicht als Fortbildungskosten anzusehen.