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BBK 8/2003 S. 4297

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Das BMWA hat mit Bekanntgabe vom (BAnz S. 5145) die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen geändert. Nr. 1.5 der Richtlinien wird wie folgt neu gefasst: „Darüber hinaus können Beratungen für Unternehmen der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von in Anhang I des EG-Vertrags genannten Erzeugnissen ebenfalls gefördert werden. Entsprechend den Sektorbeschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 69 (2001) können Beratungen für Unternehmen des Verkehrssektors nicht im Rahmen dieser Richtlinien gefördert werden.„ Die Änderung gilt rückwirkend ab .

[kr]