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BBK 7/2003 S. 4294

Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Zur Anwendung des Beschlusses des Großen Senats des (BStBl II S. 632 = BBK F. 17 S. 3185) hat die OFD Kiel Stellung genommen (EStG-Kartei § 5 Karte 2.14): Der Beschluss des BFH betrifft den Fall der Beteiligung einer KapGes an einer anderen KapGes. Für die Jahre, für die noch das alte Recht zur Anwendung kommt (Anrechnungsverfahren), wird es nicht beanstandet, wenn Gewinnausschüttungsansprüche phasengleich aktiviert werden. Diese Grundsätze gelten auch für die Bilanzierung von Gewinnansprüchen in Fällen, in denen Gesellschafter einer KapGes bilanzierende Einzelunternehmer oder PersGes sind, sowie in Fällen einer Betriebsaufspaltung, wenn sich die Beteiligung an einer KapGes im Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer PersGes befindet. Die Rechtsgrundsät...BStBl 2001 II S. 185