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Kapitalgesellschaft | Verschmelzung bzw. Einbringung als entgeltlicher Anschaffungsvorgang
Bei der Verschmelzung einer PersGes auf eine KapGes gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich gem. auch nach Maßgabe des § 20 UmwStG 1995 um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang. Bei der Einbringung anfallende GrESt gehöre bei der übernehmenden Gesellschaft deshalb zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten. Der BFH führt das Senatsurteil vom - I R 22/96, BStBl 1998 II S. 168, fort und bestätigt die Auffassung der FinVerw im BStBl I S. 268 Tz. 20.01.