Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA für Pflegeeinrichtungen
(1) Ein Pflegegebäude, in dem ein Bewohner nicht die tatsächliche Sachherrschaft über seine Unterkunft ausübt, dient gem. nicht Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990. (2) Ein Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenheit nicht selbst verpflegen kann und über das er nicht die tatsächliche Sachherrschaft ausübt, dient gem. nicht Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. mit § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F.