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BBK 24/2003 S. 4361

Keine Zulagenbegünstigung einer Praxisgemeinschaft bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht

Eine als GbR von mehreren selbständig praktizierenden Ärzten errichtete Praxisgemeinschaft, die sich darauf beschränkt, die in den Einzelpraxen benötigten Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die dafür anfallenden Kosten auf die Ärzte zu verteilen, ist gem. wegen ihrer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht keine Mitunternehmerschaft und daher keine anspruchsberechtigte Gesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1991 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

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