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Kanalanschlusskosten als Erhaltungsaufwand im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
Bis zum Wegfall der Nutzungswertbesteuerung stehen Wohn- und Wirtschaftsgebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Erschließungsmaßnahmen sind den bebauten Grundstücken daher einheitlich zuzuordnen, so lange sich die Wohnungen noch nicht im Privatvermögen befinden. Die Frage der Aufteilung einheitlich angeforderter
S. 1081
Erschließungsbeiträge auf unterschiedliche WG ist gem. nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Die Notwendigkeit einer unterschiedlichen Würdigung als (nachträgliche) AHK oder als Erhaltungsaufwand folge bereits aus dem Gesetz.