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BBK 23/2003 S. 4358
Rückstellung für Beiträge zur Ausstattung mit Betriebskapital
Für die satzungsmäßige Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen, die zu einer angemessenen Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Betriebskapital erhoben werden sollen, können gem. rkr. (EFG 2003 S. 1570) Rückstellungen gebildet werden.