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Keine Zwangsbetriebsaufgabe bei Untergang der Wirtschaftsgebäude eines verpachteten Betriebs
Gem. wird ein ohne Betriebsaufgabeerklärung parzelliert verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb nicht dadurch mit der Folge einer Zwangsbetriebsaufgabe zerschlagen, dass der Verpächter nach einem Brandschaden die mitverpachteten Wirtschaftsgebäude nicht wieder aufbaut, sondern die landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Auflösung der ursprünglichen Pachtverträge erneut verpachtet und die Hofstelle veräußert.