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BBK 18/2003 S. 4337

Sonderabschreibung für Anzahlungen auf Anschaffungskosten bei vollständiger Vorauszahlung (§ 4 Abs. 2 FördG)

Die vollständige Vorauszahlung des Kaufpreises, die aufgrund einer wirksamen vertraglichen Verpflichtung erfolgt und bei der dem Verkäufer der Betrag zur freien Verfügung zufließt, ist gem. § 4 Abs. 2 FördG begünstigt. Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage in Anlehnung an den Fertigstellungsgrad der Baumaßnahme sieht das Gesetz gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 33/03, EFG 2003 S. 1185) nicht vor.

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