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Werbungskosten für Aus- und Fortbildung bei Promotion, Umschulung und Praktikum
(1) Nach der Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Aus- und Fortbildungskosten sind Promotionskosten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer juristischen Fakultät stets Werbungskosten. Dies gilt gem. nrkr. (BFH Az.: VI R 28/03, EFG 2003 S. 989) auch für die aufgrund der Promotion entstandenen Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung. Ein Forschungsstipendium sei jedoch aufwendungsmindernd gegenzurechnen. (2) Gem. nrkr. (BFH Az.: VI R 31/ 03, EFG 2003 S. 988) sind Aufwendungen für eine Umschulung auch dann vorweggenommene WK, wenn der Stpfl. nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und vor Beginn der Umschulungsmaßnahme einer Erwerbstätigkeit nachgeht. (3) Aufwendungen für ein Praktikum k...