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BBK 15/2003 S. 4327

Verrechnung von Über- und Unterentnahmen beim Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 40/02, EFG 2003 S. 919) sind bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG in der ab 1999 geltenden Fassung Unterentnahmen aus früheren Wj gegenzurechnen. Die anders lautende Bestimmung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG gelte erst ab dem VZ 2001.

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BBK F. 13 S. 4425