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Rechnungen eines privaten Abfallentsorgers an Abfallanlieferer
Erteilt ein privater Abfallanlieferer, der im Auftrag der zur Entsorgung verpflichteten öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig ist, seine Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis nicht an seine Auftraggeberin, sondern den Abfallanlieferern, so ist das berechtigt, wenn er seine Leistungen diesen gegenüber erbracht hat (rkr. , EFG 2003 S. 653).