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BBK 15/2003 S. 4325

Werbungskosten bei erstmaliger Berufsausbildung

Nachdem Aufwendungen für eine Umschulung bei hinreichender beruflicher Veranlassung als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt wurden (, dazu Seifert, BBK Nr. 11/2003, F. 3 S. 1277), hat der BFH im Anschluss mit Urteil vom 27. 5. 2003 - VI R 33/01 entschieden, dass auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten darstellen können, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen.

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