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BBK 14/2003 S. 4323

Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG; § 230 HGB)

Die an den typisch stillen Gesellschafter gezahlten Gewinnanteile sind gem. insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als der Geschäftsinhaber die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters zu privaten Zwecken verwendet hat.

[HI]