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Kapitalgesellschaft | vGA bei Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer
Nach dem liegt bei einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer keine vGA vor, wenn zwischen Zusageerteilung und dem 65. Lebensjahr weniger als 10 Jahre liegen, weil der Begünstigte nicht anderweitig eine angemessene Altersversorgung aufbauen konnte. Gem. bestehen keine Bedenken, die Grundsätze dieses BFH-Urteils in gleich gelagerten Ausnahmefällen anzuwenden.