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BBK 13/2003 S. 4320

Kapitalgesellschaft | vGA bei Gewinntantieme und Garantieversprechen als schwebendes Geschäft i. S. von § 5 Abs. 4a EStG?

Mit Beschluss vom  - IV B 176/02 (n. v.) führt der BFH zur Frage der Angemessenheit einer Gewinntantieme aus, dass sich die Angemessenheit der Gesamtausstattung einer Vergütung nach den bei Abschluss der Vereinbarung erkennbaren Umständen richte. Eine ursprünglich angemessen vereinbarte Tantieme führt bei späterer Überschreitung der 25 %-Grenze nur dann zu einer vGA, wenn die Anpassung der Tantiemevereinbarung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unterblieben ist. Des Weiteren war strittig, ob eine eingegangene Garantieverpflichtung der Gesellschaft Bestandteil eines schwebenden Vertrags i. S. von § 5 Abs. 4a EStG sei. Der BFH hält dies im Streitfall – es waren Inanspruchnahmen für Zins- und Mietgarantien auf dem Gebiet geschlossener Immobilienfonds zu beurteilen – für zweifelhaft, da ein Garantievertrag ...