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Vorsteuerabzug aus Rechnung einer GmbH und Nachprüfbarkeit des Sitzes einer GmbH (§ 14 Abs. 3, § 15 Abs. 1 UStG)
Gem. (BFH/NV 2003 S. 670) ist der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat. Der den Vorsteuerabzug begehrende Leistungsempfänger trage dafür die Feststellungslast. Im Einzelfall könne auch ein Briefkastensitz ausreichend sein.