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Kein Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen nach dem
Über den hinaus kann ein Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen entsprechend den aufgehobenen Vorschriften des § 36 Abs. 1 und Abs. 3 UStDV für Verpflegungsmehraufwendungen und Kfz-Kosten nicht darauf gestützt werden, dass die Aufhebung der Vorschriften gemeinschaftsrechtswidrig gewesen sei (nrkr. , BFH-Az.: V R 4/03, EFG 2003 S. 813).