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Ermittlung vorab entstandener Werbungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1, Abs. 3 EStG)
Die Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer über einen längeren Zeitraum auf einen Abschluss zielenden erstmaligen, anderen oder qualifizierteren Berufsausbildung ist unabhängig davon zu ermitteln, ob daneben einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird (). Hinweis: Nach neuer Rechtsprechung des , dazu ausführlich Seifert in BBK Nr. 11/2003 [F. 3 S. 1277]) liegen bei Umschulungsmaßnahmen vorab entstandene Werbungskosten vor. Diese Rechtsprechung wird nunmehr weitergeführt; der BFH beschreibt, in welcher Weise die abzugsfähigen Werbungskosten ermittelt werden.