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Zurechnung von Sonderabschreibungen nach dem FördG
Bei der Zurechnung der Sonderabschreibungen nach dem FördG ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 20/03, EFG 2003 S. 779) davon auszugehen, dass sich der diesen zugrunde liegende fiktive Werteverzehr nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern mit Ausübung des Wahlrechts in einer logischen Sekunde am Ende des Wirtschaftsjahrs vollzieht.