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Angemessenheit und Teilwertermittlung von Pensionszusagen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG)
Wird als Pension ein Festbetrag zugesagt, der zusammen mit der zu erwartenden Sozialversicherungs-Rente 75 v. H. der letzten Aktivbezüge übersteigt, ist gem. nrkr. (EFG 2003 S. 640, BFH-Az. I B 200/02) der übersteigende Betrag steuerlich als Vorwegnahme künftiger ungewisser Einkommenserhöhungen bei der Rückstellungsberechnung nicht zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Pensionszusage sind Erhöhungen des Aktivlohnes, auf die der Berechtigte zu Gunsten der Pensionszusage verzichtet, dann nicht zu berücksichtigen, wenn Gehaltserhöhung und gleichzeitiger Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Eine jährliche lineare Erhöhung der Rente im Invaliditätsfall stellte eine ungewisse Erhöhung dar, die bei der Barwertberec...