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GmbH | steuerrechtliche Qualifizierung von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlüssen
Um im Rahmen einer Gewinnausschüttung das bestehende KSt-Guthaben realisieren zu können, muss ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegen. Nach der liegt Bezug nehmend auf ein (BFH/NV 2002 S. 540) immer dann ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss vor, wenn er zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist. Dieser Grundsatz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.