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Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten
Mit zwei Entscheidungen hat der BFH kürzlich zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten Stellung genommen und seine bisherige Rechtsprechung geändert ( und , BBK F. 1 S. 4277, KN-Nr. 36/2003). Die beiden Urteile sind zur Veröffentlichung im BStBl vorgesehen und sollen in gleich gelagerten Fällen angewendet werden (so die S 2354 - 399 - StH 214/S 2354 - 173 - StO 213 sowie ). Über die Inhalte und Konsequenzen der neuen Rechtsprechung berichtet Seifert in diesem Heft (BBK F. 3 S. 1277).