Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 11/2003 S. 4309

Zulagenbegünstigung bei Windenergieanlagen (§ 3 Satz 3, § 4 Satz 2 InvZulG 1996)

Betriebe, die durch eine Windenergieanlage Elektrizität erzeugen und diese in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens einspeisen, sind gem. § 3 Satz 3 InvZulG 1996 von der Zulagenförderung ausgeschlossen (). Hinweis: Dies gilt nicht, wenn der Versorger den erzeugten Strom selbst nutzt. Nur die Einspeisung in ein Netz eines Versorgers führt zur Versagung der InvZul.

[HI]