Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 10/2003 S. 4307

Kapitalgesellschaft | Anwendung des § 8b KStG 2002 zu Beteiligungen an Körperschaften und Personenvereinigungen

Mit Schreiben vom  - IV A 2 - S 2750a - 7/03 hat das BMF zur Anwendung der durch das StSenkG neu gefassten und durch das UntStFG geänderten Vorschrift des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben geht ein auf die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG, die Veräußerungsge-

S. 442

winnbefreiung (§ 8b Abs. 2 KStG), die nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG), die Einbringungsklausel (§ 8b Abs. 4 KStG), das pauschalierte Betriebsausgaben-Abzugsverbot bei ausländischen Dividenden (§ 8b Abs. 5 KStG) sowie auf die Anwendung des § 8b Abs. 1 bis 5 KStG bei Beteiligung über eine PersGes (§ 8b Abs. 6 KStG). Ein eigener Abschnitt befasst sich mit der Nichtanwendung des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG auf den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern (§ 8b Abs. 7 KStG). – Grundsätzlich gilt, dass Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen nach § 8b KStG ste...